Re: Ehrlos, ehrloser, HE
Verfasst: Samstag 13. Januar 2024, 14:33
Wir warten noch auf deine lustigen Geschichten in 55. Aber bisher bist du da sehr still. Fast schon erschreckend...
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cringe.veldtberg hat geschrieben: ↑Samstag 13. Januar 2024, 14:32Ja, alte Männer und Technik. Da passiert sowas durchaus. Aber ein Blick in den Duden beantwortet eh, wer hier im Recht ist. Da brauche ich kein Gefühl für. Aber : Kleiner Hinweis : Den Duden gibt es sogar als BUCH. Das sind so Seiten aus Papier, gebunden. Kann man ins Regal stellen. Oder, für die ganz wagemutigen : LESEN. Tut nicht weh.
Ok, ungeübte mögen es kurz anstrengend finden, aber wie beim Sport wird es schnell besser.
Diese Aussage ist ebenfalls nicht korrekt. Verbindlich ist diese Quelle (das amtliche Regelwerk) nur für Staatsbezogene Dokumente. Grundsätzlich gilt es ansonsten nur als Empfehlung. Den Duden kann man getrost als gleichwertig erachten bzw. der Duden stützt sich ja im Endeffekt ebenfalls auf das amtliche Regelwerk.TLL hat geschrieben: ↑Sonntag 14. Januar 2024, 00:05Und das mit dem Duden stimmt übrigens nicht, der Duden ist nicht die verbindliche Quelle der deutschen Sprache, sondern das amtliche Regelwerk. Insofern kannst du da digital oder analog reinstarren und mit deinen dicken Fingern rumwursteln wie du willst, schlauer wirst du davon auch nicht.veldtberg hat geschrieben: ↑Samstag 13. Januar 2024, 14:32Ja, alte Männer und Technik. Da passiert sowas durchaus. Aber ein Blick in den Duden beantwortet eh, wer hier im Recht ist. Da brauche ich kein Gefühl für. Aber : Kleiner Hinweis : Den Duden gibt es sogar als BUCH. Das sind so Seiten aus Papier, gebunden. Kann man ins Regal stellen. Oder, für die ganz wagemutigen : LESEN. Tut nicht weh.
Ok, ungeübte mögen es kurz anstrengend finden, aber wie beim Sport wird es schnell besser.
Naja du widersprichst dir halt selbst. Ich hielt fest, dass, wenn es überhaupt eine verbindliche Quelle gibt, es das amtliche Regelwerk sei. Du willst mir vorhalten, diese Aussage ist falsch, schreibst aber selbst, dass es verbindlich sei. Und der Duden ist immer noch für niemanden verbindlich, nur bestenfalls sehr nah am amtlichen Regelwerk.moako hat geschrieben: ↑Sonntag 14. Januar 2024, 13:46Diese Aussage ist ebenfalls nicht korrekt. Verbindlich ist diese Quelle (das amtliche Regelwerk) nur für Staatsbezogene Dokumente. Grundsätzlich gilt es ansonsten nur als Empfehlung. Den Duden kann man getrost als gleichwertig erachten bzw. der Duden stützt sich ja im Endeffekt ebenfalls auf das amtliche Regelwerk.TLL hat geschrieben: ↑Sonntag 14. Januar 2024, 00:05Und das mit dem Duden stimmt übrigens nicht, der Duden ist nicht die verbindliche Quelle der deutschen Sprache, sondern das amtliche Regelwerk. Insofern kannst du da digital oder analog reinstarren und mit deinen dicken Fingern rumwursteln wie du willst, schlauer wirst du davon auch nicht.veldtberg hat geschrieben: ↑Samstag 13. Januar 2024, 14:32
Ja, alte Männer und Technik. Da passiert sowas durchaus. Aber ein Blick in den Duden beantwortet eh, wer hier im Recht ist. Da brauche ich kein Gefühl für. Aber : Kleiner Hinweis : Den Duden gibt es sogar als BUCH. Das sind so Seiten aus Papier, gebunden. Kann man ins Regal stellen. Oder, für die ganz wagemutigen : LESEN. Tut nicht weh.
Ok, ungeübte mögen es kurz anstrengend finden, aber wie beim Sport wird es schnell besser.
Es ist auch zu beachten, dass das amtliche Regelwerk rückwirkend andere Ausdrücke aus Österreich und der Schweiz als zulässig erachtete bzw. man erkannte, dass es die deutsche Sprache gar nicht gibt.
Nein. das stimmt so einfach nicht. Jedoch kann es schon sein, dass ich mich zu wenig klar ausgedrückt habe.TLL hat geschrieben: ↑Montag 15. Januar 2024, 15:42Naja du widersprichst dir halt selbst. Ich hielt fest, dass, wenn es überhaupt eine verbindliche Quelle gibt, es das amtliche Regelwerk sei. Du willst mir vorhalten, diese Aussage ist falsch, schreibst aber selbst, dass es verbindlich sei. Und der Duden ist immer noch für niemanden verbindlich, nur bestenfalls sehr nah am amtlichen Regelwerk.moako hat geschrieben: ↑Sonntag 14. Januar 2024, 13:46Diese Aussage ist ebenfalls nicht korrekt. Verbindlich ist diese Quelle (das amtliche Regelwerk) nur für Staatsbezogene Dokumente. Grundsätzlich gilt es ansonsten nur als Empfehlung. Den Duden kann man getrost als gleichwertig erachten bzw. der Duden stützt sich ja im Endeffekt ebenfalls auf das amtliche Regelwerk.TLL hat geschrieben: ↑Sonntag 14. Januar 2024, 00:05
Und das mit dem Duden stimmt übrigens nicht, der Duden ist nicht die verbindliche Quelle der deutschen Sprache, sondern das amtliche Regelwerk. Insofern kannst du da digital oder analog reinstarren und mit deinen dicken Fingern rumwursteln wie du willst, schlauer wirst du davon auch nicht.
Es ist auch zu beachten, dass das amtliche Regelwerk rückwirkend andere Ausdrücke aus Österreich und der Schweiz als zulässig erachtete bzw. man erkannte, dass es die deutsche Sprache gar nicht gibt.
Ich weiß nicht wo du hernimmst, dass ich gesagt habe, es sei "für alle Burger" Deutschlands verbindlich, aber wie auch immer ändert das auch nichts daran, dass der Duden eben nicht verbindlich ist.moako hat geschrieben: ↑Montag 15. Januar 2024, 17:51Nein. das stimmt so einfach nicht. Jedoch kann es schon sein, dass ich mich zu wenig klar ausgedrückt habe.TLL hat geschrieben: ↑Montag 15. Januar 2024, 15:42Naja du widersprichst dir halt selbst. Ich hielt fest, dass, wenn es überhaupt eine verbindliche Quelle gibt, es das amtliche Regelwerk sei. Du willst mir vorhalten, diese Aussage ist falsch, schreibst aber selbst, dass es verbindlich sei. Und der Duden ist immer noch für niemanden verbindlich, nur bestenfalls sehr nah am amtlichen Regelwerk.moako hat geschrieben: ↑Sonntag 14. Januar 2024, 13:46
Diese Aussage ist ebenfalls nicht korrekt. Verbindlich ist diese Quelle (das amtliche Regelwerk) nur für Staatsbezogene Dokumente. Grundsätzlich gilt es ansonsten nur als Empfehlung. Den Duden kann man getrost als gleichwertig erachten bzw. der Duden stützt sich ja im Endeffekt ebenfalls auf das amtliche Regelwerk.
Es ist auch zu beachten, dass das amtliche Regelwerk rückwirkend andere Ausdrücke aus Österreich und der Schweiz als zulässig erachtete bzw. man erkannte, dass es die deutsche Sprache gar nicht gibt.
Wenn der Staat es für seine Angestellten, etc. als verbindlich bezeichnet, dann ist es nun einfach mal verbindlich. Wenn der Staat das Duden als verbindlich bezeichnet, dann ist es der Duden.
Dasselbe gilt ebenfalls für alle anderen. Aber es ist natürlich so, dass der Staat es seinen Bürgen, zumindest bis jetzt, nicht vorgeschrieben hat. Also zumindest nicht als Regel oder Gesetzestext oder ähnliches. Obwohl es ja so ist, dass es in der Politik immer mal wieder Personen gibt, die am liebsten sofort gewisse Schreibweisen per Gesetz vorschreiben möchten.